Psychotherapeutische Sprechstunde - zur Durchführung einer Psychotherapie mit dem Ziel abzuklären, ob eine krankheitswertige Störung vorliegt, sowie Beratung zu weiteren Schritten | 134,06€ (50 Minuten, 812 analog).
Psychotherapeutische Behandlung - Erhebung des aktuellen psychischen Befunds sowie Symptom- und/oder konfliktbezogene Langzeitbehandlung | 134,07€ (50 Minuten, 870 GOP + 801 analog).
Zu Beginn einer Psychotherapeutischen Behandlung entstehen einmalige Kosten von 123,34€ für die Erstellung einer biographischen Anamnese (860 analog).
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Coaching & Beratung - wird mit einem Honorar von 168€ in Rechnung gestellt (50 Minuten).
Ausfallhonorar - Bitte beachten Sie, dass für Termine, die nicht mit einem Vorlauf von 48 Stunden abgesagt werden, ein Ausfallhonorar von 134,06€ in Rechnung gestellt wird.
In Einzelfällen können weitere Leistungen wie die konsiliarische Erörterung mit anderen Behandlern, telefonische Beratung, Bescheinigungen, Schreibgebühr etc. nach Bedarf hinzukommen.
Psychotherapeutische Sprechstunde - zur Durchführung einer Psychotherapie mit dem Ziel abzuklären, ob eine krankheitswertige Störung vorliegt, sowie Beratung zu weiteren Schritten | 134,06€ (50 Minuten, 812 analog).
Probatorische Sitzung - zur weiteren Diagnostik und Antragstellung bei der Krankenkasse | 134,07€ (max. 5x 50 Minuten, 870 GOP + 801 analog).
Zu Beginn einer Psychotherapeutischen Behandlung entstehen einmalige Kosten von 123,34€ für die Erstellung einer biographischen Anamnese (860 analog).
Psychotherapeutische Kurzzeittherapie - Erhebung des aktuellen psychischen Befunds sowie symptom- und/oder konfliktbezogene Behandlung | 167,58€ (max. 24x 50 Minuten, 801 analog + 812 analog).
Psychotherapeutische Langzeittherapie - Erhebung des aktuellen psychischen Befunds sowie Symptom- und/oder konfliktbezogene Langzeitbehandlung | 134,07€ (ab. Stunde 25, je 50 Minuten, 870 GOP + 801 analog).
Sollte für die Private Krankenversicherung ein Bericht an den Gutachter notwendig sein, wird dieser mit 67,03€ in Rechnung gestellt (85 analog). Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Privaten Krankenversicherung, welche Kosten übernommen werden.
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Ausfallhonorar - Bitte beachten Sie, dass für Termine, die nicht mit einem Vorlauf von 48 Stunden abgesagt werden, ein Ausfallhonorar von 134,06€ in Rechnung gestellt wird. Dies nicht von den Krankenkassen erstattet.
In Einzelfällen können weitere Leistungen wie die konsiliarische Erörterung mit anderen Behandlern, telefonische Beratung, Bescheinigungen, Schreibgebühr etc. nach Bedarf hinzukommen.
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